TERN
May 2, 2025
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Altenpflege wird erforderlich, wenn die geistigen, körperlichen oder sozialen Fähigkeiten altersbedingt nachlassen. Das Ziel ist es, den Menschen eine bestimmte Autonomie und Selbständigkeit zu lassen. Deswegen führen die Patient:innen die Pflege so weit wie möglich selbst durch. Die Altenpflege soll in erster Linie die Unabhängigkeit und Würde der Patient:innen bewahren.
Die Pflege älterer Menschen kann in der Wohnung der/des Patient:in, durch ambulante Pflegedienste, in Altenheimen, in der Gerontopsychiatrie oder in Palliativstationen und Hospizen erfolgen. Außerdem wurde sowohl in Kliniken als auch in Altenheimen die Sterbebegleitung als Reaktion auf das hohe Alter der Patient:innen bei ihrer Ankunft in den Einrichtungen besonders stark ausgebaut. Darüber hinaus können Pflegeeinrichtungen den Angehörigen bei der Vorbereitung und Organisation der Pflege sowie bei der Inanspruchnahme von Leistungen helfen.
Aufgrund eines Prinzips der Pflegeversicherung wird heute viel mehr Pflege ambulant geleistet. Bei vielen nicht pflegebedürftigen Personen wird die Pflege daher von Haushaltshilfen und manchmal auch teilweise von den Angehörigen durchgeführt. Wenn die Person jedoch allein lebt, an Demenz leidet oder älter als 85 Jahre ist, kann sie leichter in ein Pflegeheim aufgenommen werden. Dies erklärt unter anderem die Tatsache, dass 73% der Frauen in Pflegeheimen verwitwet sind (laut Destatis). Neben Altenheimen können ältere Menschen auch in betreuten Wohnformen untergebracht werden. Das sind Miet- oder Eigentumswohnungen, die eine Grundversorgung mit Pflegediensten (Hausnotruf, Hausmeister, …) beinhalten können. Ebenso bieten Mehrgenerationenhäuser älteren Menschen die Möglichkeit, weiterhin in ihrer Wohnung zu leben, aber in einer Wohngemeinschaft zu wohnen, um eine mögliche Isolation zu vermeiden. Sowohl Mitbewohner:innen jeden Alters als auch ambulante Dienste oder Haushaltshilfen können den älteren Menschen helfen.
Die Pflege wird von Pflegehelfer:innen oder Krankenpfleger:innen durchgeführt. Die steigende Nachfrage nach Altenheimen aufgrund der wachsenden Zahl an pflegebedürftigen älteren Menschen bedeutet einen hohen Personalbedarf. Das deutsche Gesetz schreibt einen Anteil von 50 % qualifiziertem Personal in den Heimen vor. Die Ausbildung zur/zum Altenpfleger:in dauert drei Jahre im dualen System, nach denen die Pflegekraft den Titel Pflegefachfrau-/mann erwirbt. Angehende Krankenpfleger:innen erhalten die theoretischen Grundlagen, die allen Krankenpfleger:innen gemeinsam sind, und vertiefen im dritten Jahr den Bereich der Geriatrie. Die Spezialisierungen können sich auch auf Palliativpflege, gerontopsychiatrische Pflege oder Krankheiten wie Diabetes konzentrieren. Wie die anderen Pflegeausbildungen werden auch die Altenpflegeausbildungen zwischen 1.150 und 1.500 Euro (drittes Jahr) vergütet. Es ist einer der medizinischen Bereiche, in denen es die meisten Arbeitsmöglichkeiten gibt.
Altenpfleger:innen übernehmen im Grunde alle Aufgaben, die ihren Patient:innen helfen, gut durch den Alltag zu kommen. Sie helfen bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege und verabreichen Infusionen und Medikamente. Zu ihren Patient:innen bauen sie nach Möglichkeit ein vertrauensvolles Verhältnis auf und unterstützen sie auch emotional. Außerdem zählen zu ihren Pflichten organisatorische und Verwaltungsaufgaben.
Die Aufgabe der Altenpfleger:innen
Die Hauptaufgaben von Altenpfleger:innen sind also alltägliche Aufgaben, bei denen sie Patient:innen unterstützen. Das Ziel einer Altenpflegefachkraft ist es auch, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen und den Patient:innen zu ermöglichen, sich weiterhin in ihrem Alltag zu entfalten. Altenpflegefachkräfte sind also dafür zuständig, Patient:innen beim Anziehen und Umziehen zu helfen, sowie beim Essen oder bei der Pflege (Waschen, Zähne putzen, Rasieren, Kämmen) zu unterstützen. Die Patient:innen können auch Hilfe bei der Mobilität benötigen, um sich fortzubewegen oder in ein Bett oder einen Rollstuhl zu setzen. Schließlich führt die Pflegefachkraft medizinische Aufgaben aus. Das umfasst die Versorgung von Wunden, die Verabreichung von Medikamenten, die Gabe von Spritzen, das Anlegen von Kathetern oder das Messen und Überwachen von Vitalparametern.
Die Pflegefachkraft ist aber auch eine moralische Stütze, sowohl für die Patient:innen, mit denen sie ein dynamisches und motivierendes Klima aufrechterhält, als auch für die Angehörigen, deren direkte:r Ansprechpartner:in sie/er ist. In der Wohnung der pflegebedürftigen Person kann die Pflege auch von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten begleitet werden, um die Lebenshygiene der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten. In Rehabilitationsabteilungen sind Altenpfleger:innen hauptsächlich mit therapeutischen und medizinisch-pflegerischen Aufgaben betraut.
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